ICD-10 – Onkologie
Die Organzugehörigkeit der Tumoren wird durch die ICD-10 2009 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision – German Modification) definiert. Im alphabetischen Verzeichnis zur ICD-10 2009 (Diagnosenthesaurus) wurden mehrere Begriffssammlungen berücksichtigt. Dennoch ist bei den Leukämien und den Lymphomen die Umsetzung der WHO-Klassifikation nicht durchgängig möglich.
Die folgende Aufstellung stellt bewusst eine Auswahl dar. Jede genannte Lokalisation ist im Originaltext unter „Neubildung, bösartig (primär/sekundär) oder in situ“ gelistet. Zusatzkennzeichen für Diagnosesicherheit (A = Ausschluss, G = gesichert, Z = Zustand nach und V = Verdacht) oder Lokalisation (L = links, R = rechts, B = beidseits) sind obligatorisch zu verwenden.
Bei einigen Tumoren wird eine 5-stellige Dokumentation zur Lokalisation benutzt, diese neuen Entitäten sind unterstrichen. Bei den Lymphomen (partiell) und den Leukämien (C88-C95) wird der Remissionsstand mit der 5. Stelle angegeben (0 = keine CR, keine R oder PR, 1= CR).
Zur exakten Einordnung (Krebsregister u. ä.) der bösartigen Neubildungen sollte die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie: ICD-O-3 (Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie, 3. Revision, deutschsprachige Ausgabe, 1. Aufl. 2003) herangezogen werden, die neben der Tumorlokalisation auch die Morphologie (M-Klassifikation) berücksichtigt.
Die beiden aktuellen Fassungen der ICDs können beim DIMDI (www.dimdi.de) heruntergeladen werden, die Print-Version der ICD-10 ist im Deutschen Ärzte-Verlag erschienen (ISBN 978-3-7691-3384-4 u. 978-3-7691-3385-1).
n.n.b. = nicht näher bezeichnet, n.b. = näher bezeichnet, a.n.k. = anderenorts nicht klassifiziert, s. = siehe
Mesothel, Nervensystem, Bindegewebe ![]()
Hämoblastosen (Lymphome und Leukämien) ![]()
Myelodysplastische und myeloproliferative Erkrankungen (MDS/MPS) ![]()



